Gute Gründe für die
Kärntner Immobilienexpert:innen.
Gute Gründe für die
Kärntner Immobilien-
expert:innen.
Gute Gründe für
die Kärntner
Immobilien-
expert:innen.
Gute Gründe
für die
Kärntner
Immobilien-
expert:innen.
Die Erfahrung zeigt uns, dass viele, die eine Immobilie anbieten, suchen oder bauen, denken:
„Das kann ich doch alleine. Einfach selbst ein Inserat schalten und die Maklergebühr sparen! Digital ist das sowieso kinderleicht. Privat bauen – kann ja nicht so schwer sein und spart Kosten.“
Vorsicht bei
Privatanbietern.
Bei diesen Überlegungen ist höchste Vorsicht geboten. Mit der Zeit wird bewusst, wie aufwändig und entmutigend es ist, allzeit bereit zu sein, ständig Besichtigungen abwickeln zu müssen, seitenlange Angebote zu durchforsten usw. Dazu kommen Fragen wie „Ist der Preis gerechtfertigt?“, „Gibt es Mängel?“, „Wie schaut es mit meinen Sicherheiten aus?“. Und: Schwarzarbeit am Bau birgt sowieso ein enorm hohes Risiko. Für Arbeitsunfälle etwa haftet immer der Bauherr …
Klar ist, private Immobiliengeschäfte bergen Gefahren und sind eine mehr als anspruchsvolle Aufgabe. Im Falle von falschen Angaben durch den Verkäufer, droht sogar die Rückabwicklung.
Wo lauern die Gefahren?
Gefahr Nº1
Hoher Zeit- und Arbeitsaufwand.
Gefahr Nº2
Unsicherheit bei der Preisbestimmung.
Gefahr Nº3
Fehlendes Rechtsverständnis.
Gefahr Nº4
Risiken bei Haftungsfragen.
Ein sicheres Zuhause für Kärnten.
Gehen Sie auf Nummer sicher und vertrauen Sie nur den Immobilienexpert:innen mit vielen Vorteilen:
Immobilienmakler:innen.
01
Nur sie verfügen über realistische Marktpreise.
02
Nur sie verhandeln auf Wunsch Preise mit Verkäufer oder Vermieter neu.
03
Nur sie erledigen alle Behördenwege
04
Nur sie kennen alle (versteckten) Nebenkosten.
05
Die Provision ist ausschließlich im Erfolgsfall zu bezahlen
Bauträger:innen.
01
Beim Bauträger ist man „fein raus“. Während der gesamten Bauphase tritt der Bauträger als Bauherr auf und ist deshalb für jedes Problem, das sich technisch oder formal ergibt, der zuständige Ansprechpartner.
02
100 % Sicherheit bei der Grundstücksbeschaffung, der Projektentwicklung, in der Planungsphase und bei der Baureifmachung.
03
Das Bauträgervertragsgesetz schützt den Erwerber vor dem Verlust seiner bereits geleisteten Vorauszahlungen im Falle einer Insolvenz des Bauträgers.
Willkommen zu Hause.
Willkommen in der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder. 400 zertifizierte Unternehmerinnen und Unternehmer beraten Sie gut. Von Haus aus.