DER KÄRNTNER IMMOBILIENMAKLER

Tipps

Um beim Ein- oder Umzug wirklich an alles zu denken, finden Sie hier einige Immobilien-Tipps, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten. Wie z. B.:

Tipps für Versicherungen

Haushaltsversicherung

Sicher und sorgenfrei wohnen. Ihre Haushaltsversicherung schützt Sie vor vielen Gefahren.

Bedenken Sie, dass eine Haushaltsversicherung zur „Grundausstattung“ Ihrer Immobilie gehören sollte. Sie bietet Ihnen einen Haushaltsschutz, um Sie vor Verlust oder Beschädigung Ihres Eigentums zu schützen. Wie zum Beispiel nach einem Wohnungsbrand oder einem Einbruch. Sie bietet aber auch einen Haftpflichtschutz, der Sie und Ihre Familie schützt, wenn Sie Schäden bei anderen verursachen und deshalb Schadenersatzforderungen gegen Sie entstehen. Zum Beispiel wenn Ihr Kind auf der Straße mit dem Fahrrad ein parkendes Auto beschädigt. Ihre Versicherungsprofis beraten Sie gerne!

Kontakt.

Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Information und Consulting
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Europaplatz 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Fachgruppengeschäftsführer Mag. Herwig Draxler

Telefon: +43 5/90 904
E-Mail: ic@wkk.or.at

Versicherung der
Unsicherheit ist Sicherheit

Hanspeter Rings

Tipps gegen Legionellen

Legionellen-Prophylaxe

Vorsicht vor Legionellen. Sie können eine hohe Anzahl von verschiedenen Krankheitssymptomen hervorrufen.

Prophylaktische Maßnahmen gegen die Bildung von Legionellen insbesondere in Wasserleitungen, aus denen unregelmäßig Wasser entnommen wird oder in Wasserleitungen, in denen sich Wasser mit zu niedriger Temperatur befindet, zu treffen, ist enorm wichtig. In der Zwischenzeit sind die Eigentümer bzw. Betreiber solcher Wasseranlagen auch bereits gesetzlich bzw. durch Normen verpflichtet, die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Bitte beachten:

Falls in der Wohnung ein Waschmaschinenanschluss vorhanden ist, der nicht in Verwendung ist, muss dieser so umgebaut werden, dass ebenfalls die erforderlichen Spülungen durchgeführt werden können. Dies gilt auch für Wasseranschlüsse die, aus welchem Grund auch immer, nicht mit der vorgesehenen Armatur (z. B. Waschtischmischer) komplettiert werden.

Wasserauslässe für Garten- oder Terrassenbewässerungen müssen ebenfalls gespült werden.

Falls die Wohnung länger als eine Woche unbewohnt ist (z. B. Urlaub, etc.), ist dafür Sorge zu tragen, dass jeder Wasserauslass, wöchentlich gespült wird.

Brauseköpfe und Wasserstrahlregler (Perlatoren) müssen regelmäßig, mindestens jedoch 1 x pro Jahr, gereinigt, entkalkt und desinfiziert werden.

Brauseschläuche müssen regelmäßig, mindestens jedoch 1 x pro Jahr, auf Verunreinigungen (Biofilmbildung) untersucht werden. Hierfür muss der Brausekopf abgeschraubt werden. Dafür verwendet man am besten ein Wattestäbchen und fährt damit an der Innenseite des Brauseschlauches entlang. Sind am Wattestäbchen bräunliche Ablagerungen bzw. Verfärbungen feststellbar, so ist dies ein Hinweis darauf, dass sich im Brauseschlauch Biofilme gebildet haben. Da diese Biofilme Nährböden für Bakterien sind, muss der Brauseschlauch in diesem Fall jedenfalls gereinigt und desinfiziert, bestenfalls sogar ausgetauscht werden.

Armaturen dürfen ausschließlich mit sauberen Tüchern gereinigt und desinfiziert werden. Bei der Verwendung von verunreinigten Küchenschwämmen und Tüchern kann es sehr leicht zu einem Bakterieneintrag von außen kommen, welcher zu einer Verkeimung des Trinkwassersystems führen kann.

Kontakt.

Institut für Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin und Umwelt des Landes Kärnten

Kirchengasse 43
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon 050 536 DW 15231 (Umweltproben)
Telefon: 0664 80536 15258 (Wasserproben, 8:00 – 12:00 Uhr)
E-Mail: ic@wkk.or.at

Das Wasser ist der
Ursprung von allem.

Thales von Milet (um 625 - 545v. Chr.)

Tipps für die Meldepflicht

Meldepflicht/Meldezettel

Wenn der Umzug erledigt ist, hört die Arbeit noch nicht auf. An die Anmeldung bei der Meldebehörde denken!

Wer in einer Wohnung/einem Haus in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Frist und zuständige Stelle

Frist: Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.
Zuständige Stelle: die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist das Gemeindeamt
In Statutarstädten: der Magistrat
In Wien: das Magistratische Bezirksamt
Weitere Details und Meldezettelformular
Weitere Details dazu entnehmen Sie unseren Links zum Thema Umzug
Das Formular „Meldezettel“ als PDF herunterladen.
Kontaktdaten und Link zum Meldeamt Klagenfurt

Adresse.

Kumpfgasse 20
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

Öffnungszeiten:
Mo – Do 8 – 12 Uhr (Nachmittag nach Vereinbarung)
Fr 8 – 12 Uhr

Kontaktnummern:
+43 (0)463 – 537 4602 bis 4609
+43 (0)463 – 537 6290
Email: meldeamt@klagenfurt.at
https://www.klagenfurt.at/service/meldeservice.html

Die Zufriedenheit bereitet
dem Glück ein Zuhause!

Gudrun Zydek

Tipps für Rauchmelder

Rauchwarnmelderpflicht

Seit dem 1. Juli 2013, für Neubauten schon seit dem 1. Oktober 2012, gilt in Kärnten die Rauchwarnmelderpflicht, auch Brandmeldepflicht oder Rauchmelderpflicht genannt.

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ist innerhalb von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Wohnhäusern jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder/Brandmelder zu installieren. Ausgenommen hiervon sind Küchen.

Die Rauchwarnmelder/Brandmelder müssen so angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Alle weiteren, brandheißen Informationen erhalten Sie hier:

http://www.feuerwehr-ktn.at/brandverhuetung/rauchwarnmelderpflicht/

Eine Gefahr, die man kennt,
ist keine Gefahr mehr.

Hans Joachim von Zieten

Tipps fürs richtige Lüften

Richtiges Lüften.

Richtiges Lüften spart Energie und verhindert Feuchtigkeitsschäden.

Richtig lüften ist genauso wichtig wie richtig heizen. Beim Duschen im Badezimmer, beim Kochen in der Küche, beim Wäschetrocknen im Keller oder einfach durchs Schwitzen – überall im Haus entsteht Feuchtigkeit. Diese muss durch richtiges Lüften ins Freie entweichen, um gesundheitsgefährdendem Schimmel keinen Nährboden zu bieten.

Richtig lüften heißt regelmäßig lüften: zwei bis vier Mal täglich
In jeder Wohnung entsteht Feuchtigkeit. Rund zwölf Liter Wasser kommen bei einem 4–Personen–Haushalt pro Tag zusammen und die müssen durch richtiges Lüften wieder raus.

Bad und Küche ruhig häufiger lüften
Vor allem direkt nach dampfigem Duschen oder Kochen.

Voll auf: kurz Stoßlüften statt Dauerlüften mit gekippten Fenstern
Öffnen Sie Ihre Fenster für fünf bis zehn Minuten vollständig. Vollkommen falsch ist das Dauerlüften bei gekipptem Fenster.

Querlüften: Für richtigen Durchzug sorgen
Machen Sie gleichzeitig die Fenster in gegenüberliegenden Räumen auf und natürlich auch die Raumtüren. So entsteht ein Luftzug.

Schlafzimmer: Die Außenwände frei lassen
Damit die Raumluft zwischen Mauer und Möbel richtig zirkulieren kann, sollten Sie immer mindestens 10 cm freien Platz dazwischen lassen.

Kondenswasser am Fenster: Ein Zeichen für falsches Lüften
Wenn Ihre Fenster in Wohnräumen häufig mit Kondenswasser beschlagen sind, ist das meist ein Zeichen für falsches Lüft- bzw. Heizverhalten.

Richtiges Lüften geht nur bei angemessenen Raumtemperaturen
Raumtemperatur im Wohnbereich etwa bei 20 °C  und im Schlafzimmer reichen 16-17° C für einen behaglichen Schlaf.

Wer es genau wissen will: Luftfeuchte messen
Im Winter sollte die Luftfeuchtigkeit nicht mehr als 50 Prozent betragen.

Schimmel richtig entfernen
Richtig lüften hilft Schimmel zu vermeiden, aber sollten Sie bei sich trotzdem schwarze oder grüne Punkte in der Wohnung entdecken, ziehen Sie einen Experten zu Rate.

Kontakt

Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Gewerbe und Handwerk
Koschutastraße 4
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Landesinnungsgeschäftsführer Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker Mag. Manfred Zechner
Telefon +43 5/90 904 150
E-Mail manfred.zechner@wkk.or.at

Es ist die Luft, die erzieht.

Adolf von Harnack (1851 – 1930)

Tipps für Versicherungen

Haushalts­versicher­ung

Sicher und sorgenfrei wohnen. Ihre Haushaltsversicherung schützt Sie vor vielen Gefahren.

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Tipps für Rauchmelder

Rauchwarn­melder­pflicht

Seit dem 1. Juli 2013, für Neubauten schon seit dem 1. Oktober 2012, gilt in Kärnten die Rauchwarnmelderpflicht, auch Brandmeldepflicht oder Rauchmelderpflicht genannt.

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Tipps gegen Legionellen

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Vorsicht vor Legionellen. Sie können eine hohe Anzahl von verschiedenen Krankheitssymptomen hervorrufen.

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Tipps fürs richtige Lüften

Richtiges Lüften

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Tipps für die Meldepflicht

Meldepflicht/­Meldezettel

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Die beste Hilfe
ist die unverhoffte.

Hubert Joost

IM ÜBERBLICK

Wohntrends 10.2018

Die Tendenz beim Wohnen geht dahin, sich die eigenen vier Wände als Ruhepol zu gestalten, sagen Trendforscher.

OMBUDSMANN.

Ihr Anlaufstelle bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden rund um Ihre Immobilie.

RECHT UND SICHERHEIT.

Immobilienverwalter verfügen über ein breites Rechtswissen. Hier mehr dazu.

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